Das Stadtsportfest findet am Donnerstag, den 13.07.23 statt.
Das Stadtsportfest der Münchner Gymnasien, Real- und Mittelschulen beschießt die leichtathletischen Veranstaltungen der Landeshauptstadt München vor den Sommerferien. Während es beim Bezirksfinale und beim Bodenseeschulcup um die Mannschaftswertungen geht, starten die Schülerinnen und Schüler beim Stadtsportfest in Einzeldisziplinen und in der Staffel. Die Sieger in den einzelnen Disziplinen erhalten den Titel "Münchner Stadtmeister".
Ausschreibung 2019 | Zeitplan 2019 | Ergebnisse 2019: Mädchen - Jungen |
Ausschreibung 2022 | Zeitplan 2022 | Ergebnisse 2022 |
Ausschreibung 2023 | Zeitplan 2023 | Ergebnisse 2023 |
Einteilungen 2023 |
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Mädchen IV |
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Jungen IV |
50m Lauf |
Jahrgang 2010 und jünger |
50m Lauf |
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Mädchen III |
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Jungen III |
75m Lauf |
Jahrgang 2008 und 2009 |
75m Lauf |
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Mädchen II |
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Jungen II |
100m Lauf |
Jahrgang 2006 und 2007 |
100m Lauf |
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Wichtige Hinweise:
Die Sportlehrkräfte werden eindringlich gebeten, nur solche Schülerinnen und Schüler zu den Wettkämpfen zu melden, die ein entsprechendes Training absolviert haben. Dieses ist aus gesundheitlichen Gründen besonders für die Mittelstrecken wichtig.
Teilnahmebeschränkung
Pro Einzeldisziplin dürfen bis zu 2 Schülerinnen bzw. Schüler je Schule teilnehmen. Pro Staffelwettbewerb darf nur eine Staffel pro Schule an den Start gehen.
Falls eine Schülerin oder ein Schüler an mehreren Disziplinen teilnehmen sollte, kann keinerlei Rücksicht auf Zeitplanüberschneidungen genommen werden. Bei Zeitplanänderungen oder -verschiebungen ist evtl. ein Verzicht auf den jeweiligen Start in Kauf zu nehmen.
Wettkampfbestimmungen
Die Wettkämpfe werden nach den Bestimmungen der IWB durchgeführt. Es gelten die Wettkampfbestimmungen und Altersklassen des Deutschen Leichtathletikverbandes und die entsprechenden Jugendschutzbestimmungen.
Neue Fehlstartregelung 2011:
Wortwörtliches Zitat aus der Bundesausschreibung 2010/11 von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (Deutsche Schulstiftung) zur Fehlstartregelung in der Leichtathletik:
„Achtung: Neue Fehlstartregelung (Regel 162.7) für WK II: Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart verursacht, ist zu disqualifizieren. Die Fehlstartregel wird nur in der WK II angewandt.
Für die WK III (und IV) gilt weiterhin, dass ein Fehlstart pro Lauf ohne Disqualifikation der/des verursachenden Wettkämpfer(s) erlaubt ist. Der Wettkämpfer, der diesen Fehlstart verursacht hat, ist zu verwarnen. Danach sind in diesem Lauf alle Wettkämpfer zu disqualifizieren, die einen Fehlstart verursachen“.